Deutschland: Seit Juli 2020 nicht mehr getrennter Steuersatz

Seit Juli 2020 wird bei den Rechnungen die Mehrwertsteuer für das Frühstück nicht mehr gesondert ausgewiesen, wie kann man das wieder ergänzen?
In Deutschland wurde ab Juli 2020 der Steuersatz für Speisen auf 5% gesenkt, was bedeutet, dass der gleiche Steuersatz für Speisen wie für Nächtigungen gilt.

Dadurch ist das Frühstück nicht mehr als getrennte Position in der Mehrwertsteueraufstellung der Rechnung ersichtlich.

Grundsätzlich ist diese Aufstellung nicht dafür gedacht, das Frühstück oder irgend eine andere Leistung aufzuschlüsseln. Wenn Sie das Frühstück auf der Rechnung aufführen wollen, gehen Sie zu den Rechnungseinstellungen:

Einstellungen/Rechnung

Schalten Sie die Option "Verpflegung zusammenfassen" aus.

Wenn Sie außerdem noch für jede Rechnungsposition den Nettobetrag anzeigen wollen, schalten Sie die Option "Nettopreis auf Rechnung" ein.